Harley Davidson FL48 Wishbone Starrahmen mit Late Shovel 1340ccm
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є20.900,00
Harley Davidson FL48 günstig kaufen
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Harley-Davidson | |
Antriebsart: | Kette | Modellbezeichnung: | FL 48 |
Individuelle An- & Umbauteile: | Frontscheinwerfer, Lenker/Stummellenker, Rücklichter/Blinker, Sonderlackierung, Spiegel | Hubraum: | 1340 |
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: | Koffer/Top-Case, Sitzbezug/Einzelsitzbank | Anzahl Gänge: | Vierganggetriebe (manuell) |
Tuning/Leistungssteigerung: | Bremsen, Federung, Spezialauspuff | Startertyp: | Kickstarter |
Erstzulassung 1.7.1948: | TÜV 2016 |
Fahrzeugbeschreibung:
Hallo, ich biete hier meine eigene 1948er Harley Davidson zum Kauf an . Es fällt mir absolut nicht leicht, aber ich möchte mir einen HarleyEnduro Bobber aufbauen - ich könnte hergehen und meine Starre zerlegen und umbauen, aber das wäre eine Todsünde- viel lieber möchte ich dass mein Schätzchen einen würdigen Nachfolger bekommt der daran genauso viel Freude hat wie ich sie habe- und baue mir ein ganz neues Projekt zusammen !! So.... nun aber zu den Fakten : 1948er Wishbone Starrahmen - der allererste elektrisch geschweisste Starrahmen -kein gelöteter !! sehr selten mit Original Lenkschloss !!!Ich brauche über den Rahmen eh nicht viel Worte verlieren, denn der Kenner weiss- ein 1948er Wishbone ist selten und rar !!!Ein unvergleichlich schöner Umbau mit zahlreichen Extras und Besonderheiten, die ich hier kurz aufzählen möchte :-1340er Late Shovel Motor ( der war schon drin und ist aber mit 1200ccm eingetragen , es handelt sich aber um einen 1980er 1340ccm Motor mit ganz ganz feinen Teilen von S&S u.s.w...), 4-Gang Domgetriebe, BDL offener 3Zoll Beltdrive mit Hochleistungskupplung, Porker Pipes mit Hammer Klang ( auch Dämpfer dabei, aber wer will das schon bei Baujahr 48 !!!)-S&S Super E Vergaser mit extrabreitem S&S Luftfilterelement , Hercules Tank von Baujahr 1932 !!! bestimmt nicht mehr zu bekommen und wahnsinnig edel- der absolute Hingukker !!-Vorne habe ich den 5.00-16 Firestone Reifen montiert !!! , hinten für die Hammer Optik eine 14 Zoll Felge mit 185/65-R14 BF Goodrich Reifen ( beide Reifen neuwertig und eingetragen !!!) Als Zuckerl gebe ich für vorne auch noch ein 21er Chromspeichenrad mit auf dem ein 90-90-21 Oldstyle Reifen montiert ist, wie ich Laune hatte, wechselte ich die Felgen immer mal wieder durch !! beides mit brachialer Optik !!! Versprochen !!!und..und..und.... Ich würde sowieso vorschlagen , ich schreibe mir hier nicht die Finger wund, denn es ist viel zu viel zum schreiben...... kommt , staunt, kickt runter und fahrt das Baby !!! und ich bin mir sicher, das Dauergrinsen wird nicht weggehen !!!Ich bin Gewerbetreibender- aber wer hier glaubt, eine Garantie oder Gewährleistung zu bekommen, der irrt !!!Das Bike ist mein Privatbike- und ich verkaufe sie auch als Privatbike unter Ausschluss der Gewährleistung, Meine Starre ist nicht zum anschauen da, sondern zum fahren !!! noch niemals ist sie liegengeblieben oder machte Ärger- und wenn, dann wurde sofort alles in der Profiwerkstatt meines Vertrauens gemacht !!Öle nur vom Besten, Material nur vom Besten..... und warmfahren... eh klar !!!tiefer sitzen kann man nicht !!! Die Sitzhöhe dank der 14Zoll Felge beträgt gerademal 49,9cm !!! Meine Starre ist saubequem, überzeugt euch selbst, man sitzt göttlich trotz radikaler Optik !!! Körpergrösse von 1,70-1,95 alles optimal !!! Ich selber bin 1,80...alles wunderbar !!!Eventuell nehm ich auch eine Harley in Zahlung... darüber unterhalten wir uns einfach !!Und nun viel Spass beim anschauen und wenn Fragen offen sind, einfach melden !!Grüsse aus Mühldorf am Inn , Martin Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Martin Gramersberger Pettenkoferring 7 84453 Mühldorf / Bayern Deutschland
Telefon:0170 9025005 Fax:08631 379319 E-Mail:m.grame@t-online.de
Martin Gramersberger
Dienstleistung,Hausmeisterservice,An und Verkauf von gepflegten Kraftfahrzeugen und sämtliche Fahrtätigkeiten
Inhaber: Martin Gramersberger
Pettenkoferring 7
84453 Mühldorf am Inn Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 222151816 Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis
zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz
statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist
gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch
auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6
dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer
aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs
dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Bonn (Stand: Januar 2002)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge(Motorräder, PKW,LKW und dergleichen.. und Anhänger
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
– Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen –
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und
Anhänngern unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für
die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu
machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden,
wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom
Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf
der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
Kaufvertrages geltend machen.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,
so haftet der Verkäufer beschränkt.
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden
durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
VIII.Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr
als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien
bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für
den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den
Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach
Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung
des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und
Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg
beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
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