Harley Davidson Heritage Softail Classic FLSTCI 103cui 1690ccm !!
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є15.800,00
Harley Davidson Heritage günstig kaufen
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Harley-Davidson | |
Leistung: | 58 | Modellbezeichnung: | FLSTCI Heritage Softail Classic |
Anzahl Gänge: | Sechsganggetriebe (manuell) | Typ: | Chopper/Cruiser |
Startertyp: | Elektrostarter | Farbe: | two-tone schwarz-rot |
Anzahl der Vorbesitzer: | 1 | Kilometerstand: | 29403 |
Erstzulassung 1.7.2012: | TÜV/AU 10/2016 | Hubraum: | 1690 |
Fahrzeugbeschreibung:
Hallo, hier biete ich eine wunderschöne 2012er Heritage Softail Classic zum Kauf an !!Die Maschine ist Erstzulassung 2012 und hat jetzt 18377 Meilen, also umgerechnet 29403 km gelaufen . Sie kommt aus den USA und ist fertig getüvt , Inspection ebenfalls soeben frisch gemacht - also sofort anmeldebereit und startklar !!!Die superschöne Two-tone Lackierung muss man echt in live gesehen haben- eine ganz tolle und eher seltene Farbgebung !!!Sie hat die beliebten Fenderbeleuchtungen hinten und vorne und hat einen sehr gepflegten Zustand .Natürlich kann man die Maschine auch nur mit Solosattel fahren, da der Soziussitz mit einem kleinen Handgriff entfernt ist, dann hat man den bärigen Low-Rider Stil in Sekundenschnelle !!Sie verfügt auch über die elektronische Gang und Drehzahlanzeige im Display !!!103 Cubic Inch, also 1690ccm - das ist Kraft und Leistung pur !!
Natürlich ist jeder Interessent recht herzlich
eingeladen sich die Maschine bei mir vor Ort anzuschauen .
Der Standort der Harley ist 84453 im Mühldorfer Norden
Bei
Kaufinteresse darf die Maschine selbstverständlich auch ausgiebig probegefahren werden , dazu sollte das Wetter aber schön sein und
trockene Straßen vorherrschen.
Eventuell nehme ich auch eine andere Harley Davidson
in Zahlung. Shovelhead , Evolution , Twin Cam …. einfach mal anfragen , wir
finden dann bestimmt auch die passende Lösung zusammen.
Also einfach melden unter meiner Mobilfunknummer :
0170/9025005 , ich freue mich auf ihren Kontakt !
PS: Ich habe ständig gepflegte Harley Davidson
Gebrauchtmotorräder im Angebot , schauen sie sich auch meine anderen Inserate
an …… in ebay unter Verkäufername: big-wildcat , sowie auch in mobile.de
(Umkreis 0 km in Postleitzahl 84453 eingeben),
ausserdem finden sie meine Angebote auch auf Facebook unter GrameBikes……
viel Spaß beim Schauen und Stöbern !!!
Meine angebotenen Harleys kommen entweder direkt aus
den USA, oder es handelt sich um hier in Deutschland eingekaufte oder vom
Kunden in Zahlung genommene Maschinen . Mein Hauptaugenmerk liegt bei allen
Angeboten ganz klar auf
einwandfreiem technischen- und bestgepflegten
optischem Zustand !! Nur Gepflegtes lässt sich mit viel Freude und Erfolg
verkaufen – und der Kunde dankt es mit einem Strahlen in den Augen und kommt
dann auch bestimmt mal wieder oder gibt seinen Freunden und Bekannten meine
Angebote als
„Guter TIP“ weiter !!
Der Kunde ist bei mir noch König – und so soll es auch
bleiben.
Ich wünsche allen eine schöne Woche und sende viele
Grüße aus Mühldorf am Inn , in Südbayern …
, Martin Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Martin Gramersberger Pettenkoferring 7 84453 Mühldorf / Bayern Deutschland Telefon:0170 9025005 Fax:08631 379319 E-Mail:m.grame@t-online.de
Martin Gramersberger
Dienstleistung,Hausmeisterservice,An und Verkauf von gepflegten Kraftfahrzeugen und sämtliche Fahrtätigkeiten
Inhaber: Martin Gramersberger
Pettenkoferring 7
84453 Mühldorf am Inn Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 222151816 Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis
zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz
statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist
gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch
auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6
dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer
aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs
dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Bonn (Stand: Januar 2002)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge(Motorräder, PKW,LKW und dergleichen.. und Anhänger
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
– Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen –
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und
Anhänngern unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für
die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu
machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden,
wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom
Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf
der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
Kaufvertrages geltend machen.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,
so haftet der Verkäufer beschränkt.
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden
durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
VIII.Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr
als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien
bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für
den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den
Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach
Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung
des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und
Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg
beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
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