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Harley Davidson Heritage

Harley-Davidson

Harley Davidson Heritage Softail Classic FLSTCI 103cui 1690ccm !!

Technische Daten, Fotos und Beschreibung:


Kaufpreis: Є15.800,00

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Artikelmerkmale


Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller:

Harley-Davidson

Leistung:

58

Modellbezeichnung:

FLSTCI Heritage Softail Classic

Anzahl Gänge:

Sechsganggetriebe (manuell)

Typ:

Chopper/Cruiser

Startertyp:

Elektrostarter

Farbe:

two-tone schwarz-rot

Anzahl der Vorbesitzer:

1

Kilometerstand:

29403

Erstzulassung 1.7.2012:

TÜV/AU 10/2016

Hubraum:

1690

Fahrzeugbeschreibung:


 Hallo, hier biete ich eine wunderschöne 2012er Heritage Softail Classic zum Kauf an !!Die Maschine ist Erstzulassung 2012 und hat jetzt 18377 Meilen, also umgerechnet 29403 km gelaufen . Sie kommt aus den USA und ist fertig getüvt , Inspection ebenfalls soeben frisch gemacht - also sofort anmeldebereit und startklar !!!Die superschöne Two-tone Lackierung muss man echt in live gesehen haben- eine ganz tolle und eher seltene Farbgebung !!!Sie hat die beliebten Fenderbeleuchtungen hinten und vorne und hat einen sehr gepflegten Zustand .Natürlich kann man die Maschine auch nur mit Solosattel fahren, da der Soziussitz mit einem kleinen Handgriff entfernt ist, dann hat man den bärigen Low-Rider Stil in Sekundenschnelle !!Sie verfügt auch über die elektronische Gang und Drehzahlanzeige im Display !!!103 Cubic Inch, also 1690ccm - das ist Kraft und Leistung pur !!  Natürlich ist jeder Interessent recht herzlich eingeladen sich die Maschine bei mir vor Ort anzuschauen . Der Standort der Harley  ist 84453 im Mühldorfer Norden Bei  Kaufinteresse  darf  die Maschine selbstverständlich auch  ausgiebig probegefahren werden  , dazu sollte das Wetter aber schön sein und trockene Straßen vorherrschen. Eventuell nehme ich auch eine andere Harley Davidson in Zahlung. Shovelhead , Evolution , Twin Cam …. einfach mal anfragen , wir finden dann bestimmt auch die passende Lösung zusammen. Also einfach melden unter meiner Mobilfunknummer : 0170/9025005 , ich freue mich auf ihren Kontakt ! PS: Ich habe ständig gepflegte Harley Davidson Gebrauchtmotorräder im Angebot , schauen sie sich auch meine anderen Inserate an …… in ebay unter Verkäufername: big-wildcat , sowie auch in mobile.de (Umkreis 0 km in Postleitzahl 84453 eingeben),  ausserdem finden sie meine Angebote auch auf Facebook unter GrameBikes…… viel Spaß beim Schauen und Stöbern !!! Meine angebotenen Harleys kommen entweder direkt aus den USA, oder es handelt sich um hier in Deutschland eingekaufte oder vom Kunden in Zahlung genommene Maschinen . Mein Hauptaugenmerk liegt bei allen Angeboten ganz klar auf einwandfreiem technischen- und bestgepflegten optischem Zustand !! Nur Gepflegtes lässt sich mit viel Freude und Erfolg verkaufen – und der Kunde dankt es mit einem Strahlen in den Augen und kommt dann auch bestimmt mal wieder oder gibt seinen Freunden und Bekannten meine Angebote als „Guter TIP“ weiter !! Der Kunde ist bei mir noch König – und so soll es auch bleiben. Ich wünsche allen eine schöne Woche und sende viele Grüße aus Mühldorf am Inn , in Südbayern …  , Martin Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Martin Gramersberger Pettenkoferring 7 84453 Mühldorf / Bayern Deutschland Telefon:0170 9025005 Fax:08631 379319 E-Mail:m.grame@t-online.de
Martin Gramersberger Dienstleistung,Hausmeisterservice,An und Verkauf von gepflegten Kraftfahrzeugen und sämtliche Fahrtätigkeiten Inhaber: Martin Gramersberger Pettenkoferring 7 84453 Mühldorf am Inn Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 222151816 Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Bonn (Stand: Januar 2002) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge(Motorräder, PKW,LKW und dergleichen.. und Anhänger Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) – Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen – VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhänngern unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. VII. Haftung 1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. VIII.Schiedsgutachterverfahren (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t) 1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen. 2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. 4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. 5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. 6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. IX. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.


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