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Kawasaki GPZ900R Unikat

Old- & Youngtimer

Kawasaki GPZ900R Unikat

Technische Daten, Fotos und Beschreibung:


Kaufpreis: Є3.750,00

Kawasaki GPZ900R Unikat günstig kaufen

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Kawasaki GPZ900R Unikat
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Artikelmerkmale


Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller:

Kawasaki

Anzahl Gänge:

Sechsganggetriebe (manuell)

Modellbezeichnung:

GPZ900R

Startertyp:

Elektrostarter

Farbe:

Rotschwarz

Antriebsart:

Kette

Kilometerstand:

46700

Individuelle An- & Umbauteile:

Lenker/Stummellenker, Sonderlackierung, Spiegel, Verkleidung

Hubraum:

908

Tuning/Leistungssteigerung:

Federung

Leistung:

74

Fahrzeugbeschreibung:


Eine der letzten 900R A6 aus 89 mit dem Besten aus den 2 GPZ900R Welten vor 89 (bis A6) und ab Baujahr 90 (ab A7). Die zweite 900R Generation wurde in einigen Baugruppen wie stärkere Gabel, grössere Bremsen vorn und hinten mit 2 Kolben, 17 Zoll Rad vorn und einigen Kleinigkeiten verbessert - durch die schärferen Abgas- und Zulassungsbedingungen aber auch in Ihrer ursprünglichen Performance kastriert wie z.B. andere Vergaser, Abstimmung etc. . Fahrueug hat jetzt eine schwarze Scheibe verbaut.Dieses Fahrzeug hier ist eine waschechte A6 mit einem A6 Austauschmotor mit nur 46 TKM Laufleistung mit frischer großer Inspektion inklusive Ventile einstellen, Zündkerzen, Dichtungen, Kühl- und Bremsflüssigkeit erneuert, Öl mit Filterwechsel etc., neue Gabelsimmerringe und frisches Gabelöl, progressive Gabelfedern, sehr guter Kettensatz, neue Bridgestone Bereifung, abgewinkelte Aluventile, neue Lucas TRW Bremsbeläge rundum, neue Züge etc.. Fahrzeug war komplett zerlegt und wurde in nahezu allen Einzelteilen überarbeitet. Original Schrauben, Bolzen und Achsen neu verzinkt. Fussrastenplatten, Frontfenderspange, Fussrasten, Brems- und Schalthebel und LiMa Deckel hochglanzpoliert. Superbike Brücke mit SB Lenker pulverbeschichtet. Nahezu alle Halter sowie Haupt- und Seitenständer in schwarz seidenmatt oder glänzend pulverbeschichtet. Motor neu lackiert mit neuen Emblemen. Fahrzeug hatte 54.000 KM und es wurde der Tacho des Motor Spender Fahrzeugs mit 46TKM montiert.In dieser GPZ ist mittlerweile ein ZRX Vergaser verbaut und sie geht wirklich ab wie die Sau. Ein deutlicher Unterschied zu einer Serien GPZ die ja auch nicht gerade lahm ist. Erheblich aggressiver durch spontaneres Hochdrehen und spürbar mehr Durchzug. Verbrauch ist aber entsprechend erhöht - ca. 1 - 1,5l/100KM. Kann auf Wunsch aber auch mit Serien Vergasern geliefert werden.Fahrzeug hat die Gabel, goldene Felgen mit Bremsen einer A7 und erhielt einen frisch lackierten Lacksatz mit mehreren Schichten Klarlack in Rot-Schwarz mit zum Teil anderem Aufkleberdesign. Also fast A7 1990er Design. der aber durch die goldenen Felgen, den schwarzen Frontfender und teilweise original Aufklebern der A2 wie z.B. auf den Seitendeckeln und dem Bugspoiler völlig anders wirkt. Kann auf Wunsch auch mit klarer Verkleidungsscheibe geliefert werden.Ein 900R Unikat, bei dem mit original Kawasaki Teilen neben neuwertiger Optik vor allem die Steigerung der Gesamt Performance erreicht wurde. Fahrzeug ist zugelassen und die KM erhöhen sich noch geringfügig.Die GPZ erhält 1 Jahr Gewährleistung nach Kauf.  Rechtliche Informationen des Verkäufers Chiemgau-Classics.com Kontaktdaten Igor Topolovsek Garnweide 6 83365 Nußdorf Deutschland Telefon:08669-7883193 Fax:08669-7883187 E-Mail:info@chiemgau-classics.com
Email: info@chiemgau-classics.com
Web: http://www.chiemgau-classics.com Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 186010136 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Impressum & AGB`s Chiemgau Classics Igor Topolovsek Garnweide 6 D-83365 Nußdorf im Chiemgau Telefon: +49-8669-7883193 Telefax: +49-8669-7883187 USt.-ID-Nr.: DE186010136 Steuer Nr.: 163/281/20767 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Chiemgau Classics Igor Topolovsek - Garnweide 6 - 83365 Nußdorf - Telefon 08669-7883193 1. Geltungsbereich 1.1 Die Leistungen des Gebrauchtmotorradverkäufers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Gebrauchtwagenhändlers. 1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden durch den Betreiber auf seiner Internetseite, in dessen Geschäftsstelle usw. bekannt gegeben und nach Ablauf einer angemessenen Frist von 14 Tagen wirksam. 2. Vertragsschluss 2.1 Ein Vertrag mit dem Gebrauchtmotorradhändler kommt durch die Einigung beider Parteien, im Zweifel durch die schriftliche Bestätigung des Gebrauchtwagenhändlers, zustande. 2.2 Der Käufer ist an die Bestellung eines Gebrauchtwagens höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. 2.3 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt. 2.4 Die Parteien können entgegen der Klausel 2.1. dieser AGBs vereinbaren, dass die Annahme eines Kaufvertrages schriftlich durch den Gebrauchtwagenhändler bestätigt werden muss. 0 der Gebrauchtmotorradhändler muss das Angebot schriftlich bestätigen. 0 die Klausel 2.1. gilt uneingeschränkt. 2.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung/ das Angebot zum Kauf eines Gebrauchtmotorrads nicht annimmt. 3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers/ des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gebrauchtmotorradhändlers. 4 Zahlung 4.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - sofort zur Zahlung fällig. - nach individueller, schriftlicher Vereinbarung beider Parteien nach den spezifischen Modalitäten fällig. 4.2 Gegen Ansprüche des Gebrauchtmotorradhändlers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 4.3 Zahlungsmodalitäten: Der Besteller/Käufer kann per 0 Überweisung 0 Rechnung 0 Barzahlung bei Abholung 0 Sonstiges seiner Zahlungspflicht nachkommen. Besondere Zahlungsbedingungen: bei Übergabe 5. Lieferung und Lieferverzug 5.1 Liefertermine und Fristen, die 0 verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Fristen beginnen mit Vertragsabschluss. 5.2 Der Besteller/Käufer kann 10 Tage nach Fälligkeit eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Gebrauchtwagenhändler auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Für den Zugang der Willenserklärung gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. 5.3 Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller/Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. 5.4 Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 5.5 Wird dem Verkäufer, während er sich im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. 5.6 Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger, d.h. fälliger Lieferung eingetreten wäre. 5.7 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Gebrauchtmotorradhändler bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. 5.8 Höhere Gewalt oder beim Gebrauchtmotorradhändler oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Klausel 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. 5.9 Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 6. Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Gebrauchtmotorradhändler von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Gebrauchtmotorradhändler aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. 7.2 Dem Erwerber ist es streng verboten, das bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorliegende Anwartschaftsrecht/ den Kaufgegenstand in jedweder weise zu veräußern oder in sonstiger Weise zu belasten oder Verfügungen zu treffen. Sollte der Erwerber entgegen dieser Klausel 7.2. über das Anwartschaftsrecht/den Kaufgegenstand verfügen, so vereinbaren die Parteien bereits bei Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Gebrauchtmotorradhändler und dem Besteller/Käufer, dass die vertraglichen Ansprüche des Bestellers/Käufers gegen den vermeintlichen Zweiterwerber, in Höhe der zu erbringenden Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag mit dem Gebrauchtmotorradhändler an diesen automatisch vertraglich abgetreten werden. Der Gebrauchtmotorradhändler kann die vertragliche Abtretung ausschlagen, sofern diese für ihn nachteilig ist. 7.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. 7.4 Auf Verlangen des Käufers ist der Gebrauchtmotorradhändler zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 7.5 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 7.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. 8. Sachmängelhaftung 8.1 Ansprüche des Besteller/Käufers wegen Sachmängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. 8.2 Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Zweifel wird eine Gewerbliche Tätigkeit bei einer der genannten Vertragsparteien widerleglich vermutet. 8.3 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt. 8.4 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt Folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c) Ersetzte Teile werden bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. e) Die Gewährleistungsfrist gilt 1 Jahr ab Kauf und gilt als vereinbart. Diese schliesst Motorundichtigkeiten aus. 9. Haftung 9.1 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Klausel 5 abschließend geregelt. 9.2 Der Händler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Händler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Händler in demselben Umfang. 9.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 10. Schiedsgutachterverfahren Das Schiedsgutachterverfahren gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t. 10.1 Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen. 10.2 Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen. 10.3 Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. 10.4 Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. 10.5 Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsgerichtsverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. 10.6 Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. 11. Sonstige Bestimmungen Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Gerichtsstand Achtung! einige Optionen sind nur für den B2B Geschäftverkehr wählbar! Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Gebrauchtmotorradhändlers. Nußdorf, den 01.03.2014 Chiemgau Classics Igor Topolovsek Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.


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