verkaufe den Suzuki SV 650S TOP
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є2.500,00
Suzuki SV 650S günstig kaufen
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Suzuki | |
Anzahl Gänge: | Sechsganggetriebe (manuell) | Modellbezeichnung: | SV 650S |
Startertyp: | Elektrostarter | Typ: | Sportler/Supersportler |
Antriebsart: | Kette | Farbe: | Gelb |
Anzahl der Vorbesitzer: | 4 | Kilometerstand: | 16855 |
Tuning/Leistungssteigerung: | Bremsen | Hubraum: | 654 |
Herstellungsland und -region: | Japan | Leistung: | 52 |
Fahrzeugbeschreibung:
Verkaufe meine Suzuki SV650 S in einem sehr gutem Zustand.TÜV wurde im 2013 gemacht ohne Mängel.(beim Kauf wird neue TÜV gemacht) ideal für Anfänger oder kleinere Leute da geringe Sitzhöhe
Es gibt keine ausstehenden Reparaturen ,einfach daraufsetzen und Spaß haben.
Versand nach Absprache möglich
Privatverkauf ohne Garantie und Rückgaberecht Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Jacek Malota Fensterplanet.com Werner-von-Siemens-Str. 2 64319 Pfungstadt Deutschland
Telefon:06157/9887271 Fax:06157/9887270 E-Mail:info@fensterplanet.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 275125786 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot AGB
Definitionen:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden nachstehende
Begriffe, einschließlich ihrer Pluralformen mit folgender Bedeutung:
1. Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Käufer im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
4. Verkäufer im Sinne der AGB ist Firma A&J Malota GbR.
§ 1 Geltungsbereich
1) Die AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Unternehmen, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen
und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werksverträgen.
2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AGB. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot, Annahme
1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) des Verkäufers
zustande.
2) Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung ist keine
Auftragsbestätigung. Jedoch gilt die Rechnungsstellung oder Lieferung der Ware als Annahme
der Bestellung.
3) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischen Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB
in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferungen
1) Der Beginn der vom Verkäufer angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen und des Zugangs der Rückbestätigung gemäß § 2 Ziff. 2 beim Verkäufer voraus.
2) Hat der Verkäufer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung
gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die
Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht
rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
4) Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem
Käufer zumutbar ist.
§ 4 Änderungsvorbehalt, Mitwirkungspflichten des Käufers (Datenangabe, Abladen)
1) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der
vom Käufer angelieferten bzw. übertragenen Daten aus.
2) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten
(insbesondere für das Aufmass der zu fertigenden Fenster, d.h. alle Maßangaben in cm, Breite
x Höhe) verantwortlich, sofern diese nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.
3) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw
die Ware angenommen und abgeladen wird. Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag min.
1 Person (bei 1-flügeligen Fenstern) bzw. min. 2 Personen (bei allen größeren Elementen)
bereitstellen, da das Abladen und Einlagern durch den Käufer erfolgen muss. Ebenso muss
eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den
Lieferschein unterzeichnet. Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor
Lieferung mitgeteilt. Da die Lkw-Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die
genaue Uhrzeit genannt werden.
§ 5 Preise, Fälligkeit, Aufrechnung
1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise sind Endpreise und enthalten die
gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer
vereinbarten Lieferadresse.
2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb
von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder
die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
5) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Rückgaberecht
1) Der Käufer als Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von einen Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens am
Tag nach Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Nur bei
nichtpaketversandfertiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), kann der Verbraucher die
Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder EMail
erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens. Das Rückgaberecht besteht nicht – wenn die Ware nach
Kundenspezifikationen angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind. Die in dieser Website angebotenen Fenster und Haustüren werden gemäß
den vom Verbraucher angegebenen Spezifikationen gefertigt und sind wegen der
Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem
unzumutbaren Preisnachlass abzusetzen.
2) In jedem Fall, sofern das Rückgaberecht nicht gemäß vorstehender Ziffer ausgeschlossen
ist, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das
Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Fensterplanet.com
Jacek Malota
Büchnerweg 12
64319 Pfungstadt
Tel:+49(0)6157/9887271
Fax:+49(0)6157/9887270
Mobil: +49(0)151/42528278
Email: info@fensterplanet.com
3) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseitig empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben.
4) Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem
Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen
kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 7 Gefahrübergang
1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der
Ware auf den Verbraucher über.
2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
3) Beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung
der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.
4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Haftung für Mängel, Mängelanzeige, Rügepflicht gemäß § 377 HGB
1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei
sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels
und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt
sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen
unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
3) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr
durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der
Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare
Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer entscheidend.
5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag
zurücktreten (Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die
Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein
Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die
mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare
Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer entscheidend.
6) Ist der Käufer Verbraucher, so muss er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von
einen Monat nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Maßgeblich für die
Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in
dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur
Mängelanzeige sind Mängelrechte wegen dieser offensichtlichen Mängeln gegenüber dem
Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer diese Mängel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen
hat.
7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er
seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß
nachgekommen sein. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB
gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
8) Es wird keine Haftung aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder
Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und
witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege- und
Wartungshinweise), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
(sofern sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige
Genehmigung durch den Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens
des Käufers oder Dritter.
9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 9 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung
1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
3) Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit und
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme
einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe "Garantie" oder
"Zusicherung" ausdrücklich genannt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
1) Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des
Verkäufers.
Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder
durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den
Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn
der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle
zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des
Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten,
sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für
entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
Ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der
Verbraucher.
2) Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:
2.1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem
vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2.2) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln,
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
2.3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer
unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem
Verkäufer entstandenen Ausfall.
2.4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der
Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer
verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen Forderung und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
2.5) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer
wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich
Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
2.6) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der
Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den
Verkäufer.
2.7) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der
Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
2.8) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers
die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11 Datenschutz, SCHUFA
1) Der Käufer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung
der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über
sein Widerspruchsrecht ausführlich unterrichtet worden (siehe Impressum).
2) Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung
für die Zukunft zu (siehe Impressum).
3) Sofern Sie nicht per Vorkasse oder Nachnahme bezahlen, erfolgt zur Wahrung unserer
berechtigter Interessen zwecks Bonitätsprüfung ggf. eine Weitergabe ihres Namens und ihrer
Adresse an die SCHUFA. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen berücksichtigt.
§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer oder
einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im
Heimatland des Verbrauchers günstiger sind; vgl. Art. 29 EGBGB.
2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
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